In Grundschulen in NRW ist das Leistungskonzept eng mit den Lehrplänen und gesetzlichen Vorgaben verbunden. Es geht darum, zu erkennen, was Kinder gelernt haben, welche Kompetenzen sie in den Fächern erreichen und wie sie sich weiterentwickeln. Dabei spielt nicht nur das bloße Ergebnis eine Rolle, sondern auch, wie ein Kind gelernt hat und welche Unterstützung es braucht. Schulen formulieren dazu oft ein eigenes Leistungskonzept auf Grundlage pädagogischer Leitlinien und der Lehrpläne des Landes NRW.
Die Bewertung von Leistung beruht auf dem Schulgesetz von NRW (§ 48): Sie soll darüber Auskunft geben, wo ein Kind im Lernprozess steht und wie es gefördert werden kann. Dazu zählen schriftliche Arbeiten, mündliche Beiträge im Unterricht und sonstige Leistungen, also z. B. praktische Aufgaben, Präsentationen oder gezeigte Kompetenzen in Projekten. Beide Bereiche – schriftlich und sonstige Leistungen – werden bei der Bewertung angemessen berücksichtigt. In den unteren Klassen (Jahrgang 1 und 2) stehen oft Beobachtungen und Lernentwicklung im Vordergrund, bevor in höheren Klassen schriftliche Leistungsnachweise stärker eingesetzt werden.
Leistungsrückmeldung in der Grundschule kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Für die Eltern gibt es Halbjahreszeugnisse oder Lernentwicklungsberichte, die nicht nur Noten, sondern auch textliche Beschreibungen enthalten, was ein Kind gut kann und woran noch gearbeitet wird. Diese Rückmeldungen sollen klar, entwicklungsorientiert und wertschätzend sein, damit Eltern verstehen, wie sie ihr Kind unterstützen können. In der Schule selbst erhalten Kinder regelmäßig mündliche Rückmeldung im Unterricht, wenn sie Aufgaben bearbeiten, und Hinweise, was gut gelungen ist und was noch verbessert werden kann. Diese Form der Rückmeldung nennt man formative Bewertung, weil sie den Unterricht und das Lernen laufend begleitet und nicht nur am Ende eines Zeitraums steht.