(5) In Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen sollen sich die Schule, Schülerinnen und Schüler und Eltern auf gemeinsame Erziehungsziele und -grundsätze verständigen und wechselseitige Rechte und Pflichten in Erziehungsfragen festlegen.
Erziehungsvereinbarung der KGS
Um gemeinsame Erziehungsziele und -grundsätze abzusprechen und wechselseitige Rechte und Pflichten zu klären, haben die verschiedenen Mitwirkungsgremien der Schule eine gemeinsame Erziehungsvereinbarung erstellt. Diese ist eine gute Gesprächsgrundlage für alle Seiten, denn sie bildet eine Übersicht über die wechselseitigen Rechte und Pflichten aller an Schule Beteiligten. Die Erziehungsvereinbarung gibt einen Rahmen vor, der Handlungsempfehlungen ausspricht, die für das gesunde Heranwachsen von Kindern wesentlich sind und das schulische Lernen fördern.
Die Erziehungsvereinbarung stärkt Eltern in ihren Erziehungskompetenzen und macht deutlich, wie wichtig die Grundlagen sind, die Eltern ihren Kindern mitgeben. Sie regt zum Nachdenken und Nachfragen an, sollte aber nicht als Kontrollinstrument verstanden werden.