Das "Was ist Was?" der schulischen Gremien
| Klassenpflegschaft |
| Die Klassenpflegschaft ist die Elternvertretung einer einzelnen Klasse. Zu ihr gehören alle Eltern oder Erziehungsberechtigten der Kinder dieser
Klasse. Sie trifft sich in der Regel ein bis zwei Mal im Schuljahr gemeinsam mit der Klassenlehrkraft. Die Klassenpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine
Stellvertretung. Diese vertreten die Eltern der Klasse, sind Ansprechpersonen für Anliegen und geben Informationen weiter. Sie bringen Themen aus der Elternschaft ein und fördern den Austausch
zwischen Eltern und Schule. Zu den Aufgaben gehört es, über wichtige Angelegenheiten der Klasse informiert zu werden und Anregungen oder Fragen der Eltern zu besprechen. Die Klassenpflegschaft
unterstützt das gemeinsame Miteinander, zum Beispiel bei Klassenaktionen oder Ausflügen. Der gewählte Vorsitz vertritt die Klasse in der Schulpflegschaft und sorgt dafür, dass Anliegen auf Schulebene
eingebracht werden können.
Die Klassenpflegschaft hat kein Entscheidungsrecht über Unterricht oder Noten, ist aber ein wichtiger Ort für Mitwirkung und Austausch. Sie bietet Eltern die Möglichkeit, den Schulalltag ihres Kindes aktiv zu begleiten und mitzugestalten. Die Teilnahme an den Klassenpflegschaften ist für die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus ganz wichtig. Sollten Sie aus nachvollziehbaren Gründen nicht teilnehmen können, informieren Sie sich bitte bei den Klassenpflegschaftsvorsitzenden über die gefassten Beschlüssen und das Besprochene. |
| Schulpflegschaft |
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Die Schulpflegschaft ist die gemeinsame Elternvertretung einer Schule. Sie sorgt dafür, dass die Sicht der Eltern im Schulalltag und bei wichtigen Entscheidungen berücksichtigt wird. Mitglieder sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden aller Klassen. Aus ihrer Mitte wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender sowie eine Stellvertretung gewählt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung und bringt Anliegen aus der Elternschaft ein. Sie wirkt an der Gestaltung des Schullebens mit und nimmt an der Schulkonferenz teil. Dabei berät sie über grundlegende Fragen der Schule wie Schulentwicklung, Ganztag, Projekte oder Regeln des Zusammenlebens. Außerdem fördert sie die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Die Schulpflegschaft entscheidet nicht allein, hat aber ein Mitspracherecht. Sie ist ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Eltern und Schule und bietet Eltern die Möglichkeit, den Schulalltag aktiv mitzugestalten. |
| Schulkonferenz |
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Die Schulkonferenz ist das wichtigste gemeinsame Gremium einer Schule. In ihr beraten und entscheiden Vertreterinnen und Vertreter der Eltern, der Lehrkräfte und der Schulleitung über grundlegende Fragen des Schullebens. Zur Schulkonferenz gehören die Schulleitung sowie gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Lehrkräfte. In der Grundschule stellen Eltern und Lehrkräfte jeweils die gleiche Anzahl an Mitgliedern. Die Eltern werden von der Schulpflegschaft entsandt. Die Schulkonferenz entscheidet zum Beispiel über das Schulprogramm, Grundsätze der Erziehung, Projekte, den Umgang mit dem Ganztag oder bewegliche Ferientage. Sie berät über wichtige Entwicklungen der Schule und legt gemeinsame Regeln für das Zusammenleben fest. Für Eltern ist die Schulkonferenz besonders wichtig, weil sie hier direkt an Entscheidungen beteiligt sind. Sie bietet die Möglichkeit, die Schule aktiv mitzugestalten und die Interessen der Kinder auf Schulebene einzubringen. |
| Fachkonferenzen |
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Fachkonferenzen sind Gremien innerhalb der Schule, in denen sich die Lehrkräfte eines bestimmten Faches austauschen und abstimmen. In der Grundschule betrifft das zum Beispiel Deutsch, Mathematik, Englisch, Religion oder Sachunterricht. Zur Fachkonferenz gehören alle Lehrkräfte, die das jeweilige Fach unterrichten. Den Vorsitz hat in der Regel eine von der Schulleitung benannte Lehrkraft. Eltern können an den Fachkonferenzen mit beratender Stimme teilnehmen. Eine Einladung erfolgt über den Schulmessenger. Die Fachkonferenz berät über Inhalte und Schwerpunkte des Unterrichts, über Lehrwerke, Lernmaterialien, Leistungsbewertung und Fördermaßnahmen. Sie sorgt dafür, dass der Unterricht innerhalb eines Faches möglichst einheitlich und altersgerecht gestaltet ist. Für Eltern ist interessant zu wissen, dass Fachkonferenzen keinen einzelnen Unterricht festlegen, sondern gemeinsame Rahmen und Absprachen schaffen. Anliegen von Eltern können auch indirekt über Klassenlehrkräfte, Schulleitung oder Elternvertretungen eingebracht werden. |
| Klassenkonferenz |
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Die Klassenkonferenz ist ein schulisches Gremium, das sich mit einzelnen Kindern und dem Lernen in einer Klasse beschäftigt. Sie kommt zusammen, wenn wichtige pädagogische Entscheidungen getroffen werden müssen. Zur Klassenkonferenz gehören die Lehrkräfte, die das Kind unterrichten, sowie die Schulleitung oder eine beauftragte Person. Eltern und Kinder nehmen in der Regel nicht teil, werden aber über Ergebnisse informiert, die ihr Kind betreffen. Die Klassenkonferenz berät über Fördermaßnahmen, Lernentwicklung, Zeugnisse, Versetzungen und Verbleib in einer Jahrgangsstufe, Übergang zur weiterführenden Schule oder besondere Unterstützungsbedarfe. Sie entscheidet zum Beispiel über individuelle Förderpläne oder pädagogische Maßnahmen und berücksichtigt dabei die gesamte Entwicklung des Kindes. Für Eltern ist wichtig zu wissen, dass die Klassenkonferenz dem Wohl des Kindes dient und sorgfältig abwägt. Eltern haben das Recht auf Information und können bei Bedarf das Gespräch mit der Schule suchen, wenn Entscheidungen erklärt oder besprochen werden sollen. |
§ 42 Schulgesetz des Landes NRW
Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis
(1) Die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in eine öffentliche Schule begründet ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis. Aus ihm ergeben sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten. Dies erfordert ihre vertrauensvolle Zusammenarbeit.
(2) Schülerinnen und Schüler haben das Recht, im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mitzuwirken und ihre Interessen wahrzunehmen. Sie sind ihrem Alter entsprechend über die Unterrichtsplanung zu informieren und an der Gestaltung des Unterrichts und sonstiger schulischer Veranstaltungen zu beteiligen.
(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere dazu verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer befugter Personen zu befolgen.
(4) Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt. Eltern sollen sich aktiv am Schulleben, in den Mitwirkungsgremien und an der schulischen Erziehung ihres Kindes beteiligen. Zu diesem Zweck haben Eltern, die Kommunikationsunterstützung benötigen, die Rechte aus §8 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW vom 16. Dezember 2003 in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit der Kommunikationsunterstützungsverordnung NRW vom 15. Juni 2004 in der jeweils gültigen Fassung.
(5) In Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen sollen sich die Schule, Schülerinnen und Schüler und Eltern auf gemeinsame Erziehungsziele und -grundsätze verständigen und wechselseitige Rechte und Pflichten in Erziehungsfragen festlegen.
(6) Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.
(7) Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schule, die kein Unterricht in anderer Form sind, sind grundsätzlich so zu organisieren, dass kein Unterricht ausfällt. Nachprüfungen finden vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt.
(8) Die Schulkonferenz kann eine einheitliche Schulkleidung empfehlen, sofern alle in der Schulkonferenz vertretenen Schülerinnen und Schülern zustimmen.