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Mitmachen können alle Einrichtungen, die in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind. Das sind zum einen alle Einrichtungen, deren Träger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (wie staatliche Kindergärten und Schulen), zum anderen Einrichtungen mit einem privaten, gemeinnützigen Träger in der Rechtsform eines Vereins, einer Stiftung, einer gUG / gGmbH, gAG (z.B. private Kindergärten und Schulen, alle gemeinnützigen Vereine wie z.B. Sportvereine, Umweltschutzvereine, Tierschutzvereine, usw.).