Kirchhundemer Grundschule Am Kreuzberg Offene Ganztagsgrundschule der Gemeinde Kirchhundem
Kirchhundemer Grundschule Am KreuzbergOffene Ganztagsgrundschuleder Gemeinde Kirchhundem

Gemeinsames Lernen in der KGS - Inklusion

 Rechtliche Grundlage für das Gemeinsames Lernen

 

1.1 Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention, welche in Artikel 24 festlegt, dass aufgrund der Chancengleichheit jeder Mensch ungeachtet seiner Behinderung das Recht hat, eine allgemeinbildende Schule zu besuchen und dort die notwendige Unterstützung erhält, um eine erfolgreiche Bildung zu erleichtern.

 

Auszug aus der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24 – Bildung:

 

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives [inklusives] Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,

 

a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;

 

b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;

 

c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

 

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass

 

a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;

 

b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen [inklusiven], hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;

 

c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;

 

d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;

 

e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration [Inklusion] wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

 

(aus: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008, Teil II, Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31.12.2008)

 

 Gemeinsamer Unterricht als Chance für alle

 

Nicht nur die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf profitieren vom gemeinsamen Unterricht, sondern alle Beteiligten:

 

  • Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bekommen Anreize und Förderung durch das Lernen mit Nichtbehinderten (Lernen am Modell). So können sprachliche Fähigkeiten verbessert und positive Verhaltensweisen übernommen werden.

 

  • Alle Kinder im Gemeinsamen Unterricht steigern ihre sozialen Kompetenzen, indem sie um Hilfe bitte, Hilfestellung geben und lernen, andere in ihrem Anderssein zu akzeptieren. Es fällt Kindern so leichter, die Eigenheiten der anderen tolerieren und akzeptieren zu lernen, Zugeständnisse zu machen und sich dabei nicht zurückgesetzt oder ungerecht behandelt zu fühlen.

 

  • In der Schule aufgebaute Freundschaften können in der Freizeit problemlos gelebt werden, da alle im gleichen Einzugsgebiet leben. Die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in ihr soziales Umfeld integriert und fühlen sich nicht ausgegrenzt.

 

  • Im Gemeinsamen Unterricht wird teilweise im Team unterrichtet –davon profitiert die gesamte Lerngruppe, da individuelle Hilfestellungen und Förderung sehr viel einfacher zu bewerkstelligen sind. Da sich die Sonderschullehrkraft im Gemeinsamen Unterricht nicht nur um die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf kümmert, sondern immer auch die ganze Lerngruppe bzw. die individuellen Probleme der Einzelnen im Auge hat, kommen alle Schülerinnen und Schüler immer wieder in den Genuss von "besonderer" Zuwendung und Förderung.

 

  • Jedes Kind braucht Förderung! Im Gemeinsamen Unterricht lernt jedes Kind in seinem Tempo und entsprechend seiner Fähigkeiten.

 

  • Die sonderpädagogische Lehrkraft ermöglicht es, mehr klassen- und jahrgangsstufenübergreifende Förderangebote anzubieten, von denen alle Kinder profitieren.

Zum Nachlesen: Gemeinsames Lernen an der KGS

Unser überarbeitetes GL Konzept
Das GL Konzept ist integraler Bestandteil unseres Schulprogramms. Die Umsetzung des gemeinsamen Lernens bedarf intensiver Zusammenarbeit im Schulteam, in den Klassen und vor allem mit den Eltern.
GL Konzept.pdf
PDF-Dokument [350.6 KB]

Aktuelles in Kürze

Wir sind für Sie da:

Montag - Freitag07:00 - 16:15
Unterrichtszeit: 7.55 Uhr - 13.15 Uhr Nachrichten bitte auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Aktuelle Busfahrpläne und Gottesdienstplan stehen auf der Startseite ganz unten und im Downloadbereich zum Download bereit! :-)

Alle aktuellen Downloads

Liebe Eltern,

denken Sie bitte daran, Ihr Kind dem Wetter entsprechend zu kleiden. Geben Sie ihm eine Jacke mit Kapuze, eine Mütze oder einen Regenschirm mit. Wir gehen auch in die Hofpause, wenn es regnet!

 

CORONA

Aktuelle Informationen, Links und Telefonnummern zum Corona-Virus finden Sie auf der Homepage des Kreises Olpe (www.kreis-olpe.de) und des Robert Koch Institutes (www.rki.de).

Von A bis Z von Anfahrt bis Zirkus

Die wichtigsten Informationen rund um die Schule finden sich auf der neuen Seite Schul-ABC. Infos zur Anfahrt, Beurlaubung, Krankmeldung... Die Informationen werden fortlaufend erweitert.

Schul-ABC

Hinweis auf Cookies

Um unsere Webseite ansprechend zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.

Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer

Datenschutzerklärung

Kostenlos spenden beim Einkaufen


Unsere Kontaktdaten

Kirchhundemer Grundschule

Am Kreuzberg

- Offene Ganztagsgrundschule der Gemeinde Kirchhundem -

Flaper Str. 23
57399 Kirchhundem

Telefon: +49 2723 2235

Fax: +49 2723 100621

E-Mail: 134454(a)schule.nrw.de

Druckversion | Sitemap
© KGS Am Kreuzberg